Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Datenschutz-
erklärung
1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Naviga GmbH – nachfolgend Naviga genannt - ist eine GmbH mit Sitz in Luzern. Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Versicherung und Finanzen, sowie den Handel mit damit zusammenhängenden Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
2. Dienstleistungen
Die Naviga betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.
3. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend Personen und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die Naviga an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die Naviga verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die Naviga die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
4. Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkung. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.), verpflichtet sich der Mandant dies der Naviga umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Naviga umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die Naviga nicht.
5.Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
- Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.
- Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.
- Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.
Die Naviga bestätigt, mit folgenden Unternehmen direkte Vertragsbeziehungen zu pflegen:
- Liechtenstein Life Assurance AG, Integritas Immobilien GmbH, Fidelity of Georgetown Incorporated.
Mit allen anderen grösseren Versicherungen in der Schweiz pflegt die Naviga ein indirektes Vertragsverhältnis durch die HMT Solution AG.
Die Naviga ist den erwähnten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die Naviga als ungebundener Versicherungsvermittler.
6. Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, Handy, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die Naviga die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
8. Haftung
Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die Naviga dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die Naviga nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft, und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die Naviga nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der Naviga (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der Naviga. Dort, wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der Naviga haftet, hat die Naviga eine Berufshaftpflicht bei der Zurich Insurance Group AG über eine Summe von zwei Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an: Naviga GmbH, Herr Emmanuel Bertsch, Ruopigenstrasse 12, 6015 Luzern, Tel: 078 966 38 52.
Die HMT Solution AG erbringt Dienstleistungen für die Naviga. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Koordination der Offerten, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt allein der Naviga. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die Naviga. Die HMT Solution AG haftet gegenüber dem Mandanten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
9.Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)
Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der Naviga anvertraut werden, verwendet die Naviga ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden also nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten, der Versicherungsgesellschaft, der HMT Solution AG und der Naviga notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die Versicherungsgesellschaften, die HMT Solution AG, die Naviga und deren MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen der HMT Solution AG und der Naviga unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden so lange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Fax, per E-Mail, via Plattform der Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.
10.Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der Naviga für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
a. Individuell vereinbartem Honorar
b. Preisliste der Naviga
c. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST, soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt
d. Ohne Abrechnung, das heisst, die Naviga vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter. Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der Naviga betreffen die HMT Solution AG nicht. Ausgenommen davon sind durch die HMT Solution AG schriftlich bestätigte Änderungen.
Entschädigung Dritter
Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Naviga im Rahmen ihrer Tätigkeit als Broker, oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung, Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die Naviga solche Entschädigungen erhält, welche sie gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die Naviga diese Entschädigung zusätzlich für ihre Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 10d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften erhalten. Diese dient der Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.
11. Copyright
Die von der Naviga abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (HMT/Naviga) an seinem geistigen Eigentum schützt.
12. Sonstiges
Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und von der Naviga unterzeichnet sind.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Naviga behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der Naviga gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Naviga in Luzern.